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Rechtssprechung: Nachkodierung abgeschlossener BehandlungsfälleDie nachträgliche Rechnungsprüfung von bereits abgeschlossenen Behandlungsfällen ist bei Kostenträgern etablierter Standard. Jährlich werden ca. 1 Milliarde Euro DRG-Erlöse von den Kostenträgern der GKV durch Einzelfallprüfung hinterfragt. Mitte Mai 2010 ist die ausführliche Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts zur Thematik der Nachkodierung abgeschlossener Behandlungsfälle erschienen. In der ausführlichen rechtlichen Stellungnahme zur Möglichkeit von Krankenhäusern Rechnungskorrekturen gegenüber den Krankenkassen vorzunehmen, ist es den Krankenhäusern gestattet, mit Einhaltung bestimmter Bedingungen auch außerhalb der 6-Wochenfrist Rechnungen zu korrigieren. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. zurück |